wir verwalten ihre immobilie

Wir bieten Ihnen die professionelle Alternative zur herkömmlichen Hausverwaltung. Sie nennen uns die gewünschte Leistung und wir führen diese mit erfahrenen Fachkräften aus.

Kontakt zu uns

0611 53 29 551 hausverwaltung@caesar-preller.de Uhlandstraße 4. 65189 Wiesbaden

Über uns

Sie sind Eigentümer, Vermieter oder Beirat und suchen eine professionelle Mietshaus- oder Wohnungseigentumsverwaltung für sich und Ihre Immobilie(n)?

Fachanwälte

Bei uns sind Sie auch rechtlich abgesichert und in guten Händen. Wir kooperieren mit Fachanwälten, damit wir Sie auch beim Thema Recht unterstützen können.

Leistungen

Verwaltung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum inklusive rechtlicher Beratung durch einen Fachanwalt.

Ihre Ansprechpartnerin:

Sabine Cäsar-Müller

Sabine Cäsar-Müller

Dipl. Kauffrau

Wir verwalten Ihre Immobilie fachgerecht und professionell. Dabei ist uns – neben einer umfassenden, kaufmännischen und technischen Betreuung Ihrer Liegenschaft – der Werterhalt Ihrer Immobilie besonders wichtig.

Angeschlossen an unsere Hausverwaltung ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Immobilien-, Bau- und Mietrecht. Kompetente Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Diese können bei Bedarf alle juristischen Probleme schnell lösen, oder auch nur beratend zur Seite stehen.

7 + 12 =

Unsere Dienstleistungen

 

Unser Dienstleistungsangebot entspricht dem Aufgaben- und Befugniskatalog, wie er in den §§27 und 28 WEG festgelegt ist. Darüber hinaus sind wir aber immer bereit, die Eigentümergemeinschaft in jeglicher Hinsicht tatkräftig zu unterstützen, damit das gemeinschaftliche Zusammenleben der Miteigentümer auf engstem Raum harmonisch verläuft. Unser Bestreben ist es, den Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft von allen laufenden Arbeiten die rund um die Immobilie anfallen, vollständig zu entlasten sowie die Werterhaltung der Immobilie zu gewährleisten und zu fördern.

Verwaltung von Gemeinschaftseigentum beinhaltet folgende Leistungen:

  • Erstellung eines Wirtschaftsplans, der Jahresabrechnung und Rechnungslegung

  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlung

  • Protokollführung bei Eigentümerversammlung, Erstellen des Protokolls und Versand

  • Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer

  • Bewirkung aller Zahlungen und Leistungen in Zusammenhang mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums

  • Kontrolle und Verwaltung der zu leistenden Haus- und Wohngeldvorauszahlungen

  • Vorbereitung und Durchführung von Sonderumlagemaßnahmen

  • Durchführung des Mahnwesens bis zur Rechtsanhängigkeit

  • allgemein Betreuung der Eigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten, auch in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat

  • Abschluss, Prüfung und Änderung aller zur ordentlichen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge (z. B. Versicherungen, Banken, Heizungswartung etc.)

  • Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Dritten

  • Vertretung der Gemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich

  • Vorbereitung der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen der Gemeinschaft

  • Organisation, Koordination und Kontrolle aller zur Pflege und Erhaltung des Objektes erforderlichen Leistungen (Hausmeister, Reinigung, Gartenarbeiten, etc.)

  • Durchführung bzw. Koordination und Kontrolle der für die ordnungsgemäße laufende Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen

  • Bei Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum Schadensmeldung an die Versicherung und Abrechnung mit den bestellten Handwerkern

  • Hausordnung durchsetzen und für ein ansprechendes Erscheinungsbild des Objektes sorgen (Klingelschilder, Sauberkeit im Objekt etc.)

  • Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen

Verwaltung von Sondereigentum beinhaltet folgende Leistungen:

  • Mietersuche und Auswahl der Mieter mit Bonitätsprüfung

  • Erstellen bzw. Ausführung von Mietvertragsabschlüssen, auch nach Vorgabe bzw. Absprache mit dem Eigentümer

  • Abnahme und Übergabe der Wohnungen bei Mieterwechsel

  • Jährliche Erstellung einer Nebenkostenabrechnung für dem Mieter

  • Durchsetzung der Anpassung der monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen

  • Einzug, Verwaltung und Verwendung von Mietkautionen

  • Durchführung des Mahnwesens bei Mietrückständen bis zur Rechtsanhängigkeit

  • Abmahnung des Mieters bei gemeldeten Verstößen gegen die Haus- bzw. Nutzungsordnung

  • Durchsetzung von berechtigten Mieterhöhungsbegehren

  • Beauftragung, Koordinierung und Kontrolle von Handwerkertätigkeiten und Dienstleistungen in Zusammenhang mit dem Sondereigentum in Absprache mit dem Eigentümer

  • Abwicklung von Versicherungsfällen

Kontaktieren Sie uns

Unsere Kooperationspartner Rechtssachen

Joachim Cäsar-Preller

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Joachim Cäsar-Preller ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und vertritt seit über 20 Jahren Mandaten und setzt sich für Ihre Rechte ein. Herr Cäsar-Preller strebt bei all seinen anwaltlichen Dienstleistungen eine Lösung in Ihrem Sinne an. Seine langjährige Erfahrung, insbesondere im Bereich des Bau- und Architektenrechts ist bei der Zusammenarbeit unser und Ihr Vorteil. Sollte eine außergerichtliche Lösung – trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten – nicht möglich sein, stellen unsere Kooperationspartner in den Gerichtssälen in ganz Deutschland ihr Können für Sie unter Beweis.

Sebastian Rosenbusch-bansi

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Sebastian Rosenbusch-Bansi ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und steht unserer Hausverwaltung als Partneranwalt zur Seite. Entsprechend der vielfältigen Probleme, die im Bereich des Mietrechts oder Wohnungseigentumsrechts in der Praxis auftauchen können, fordert die Fachanwaltsordnung besonderes Wissen darüber. Der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht muss sich also nicht nur mit den Besonderheiten des Wohnraummietrechts gegenüber dem Gewerberaummietrecht oder Pachtrecht auskennen. Von der Rechtsanwaltskammer wird als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht nur anerkannt, wer auch Kenntnisse im Maklerrecht, Nachbarrecht und auch zum speziellen prozessualen und vollstreckungsrechtlichen Prozedere nachweist.